Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Das KHZG liefert klare Zielvorgaben für das Jahr 2025 und stellt viele Krankenhäuser vor große Herausforderungen bei der Planung und Umsetzung der geeigneten Digitalisierungsprojekte im Rahmen der definierten Fördertatbestände (FTB).

Ob Unterstützung durch erfahrene Projektmanager, Prüfung der Projekte auf TI-Konformität, Förderfähigkeit und/oder die Erfüllung der gesetzlichen Zielvorgaben für das Jahr 2025 – wir unterstützen Krankenhäuser aktiv bei der Planung und Umsetzung von KHZG-Projekten.

Programm-Management, Projektleitung, Projektmanagement

Mit unserer Unterstützung gewinnen Sie umfangreiche Expertise und Umsetzungskompetenz in den Bereichen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und Telematikinfrastruktur (TI).

Unsere Projektleiter und Projektmanager:

  • entlasten Ihre internen Ressourcen
  • können auf das technische Know-how sowie den umfangreichen Wissens- und Erfahrungspool unseres Unternehmens und enger Netzwerkpartner zugreifen
  • werden im Rahmen einer planbaren und transparenten Kostengestaltung tätig
  • sichern mit ihrer vertieften TI-Expertise das vorgeschriebene Zusammenwirken von KHZG-Maßnahmen mit den Lösungen der Telematikinfrastruktur, als Voraussetzung für die KHZG-Sanktionsfreiheit 2025

Sanktionsfreiheit und Erfüllung der KHZG-Ziele 2025 sichern

Auch Krankenhäuser, die keine finanzielle Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, die Zielkriterien des Gesetzes bis zum 31.12.2024 zu erfüllen.

Das digitale Zielbild 2025 für Ihre Einrichtung wird möglichst aufwandsarm auf der Basis der konkreten Gegebenheiten in Ihrer Klinik entwickelt. Unsere Soll-Ist-Analyse identifiziert einerseits mit Bezug zu ihrer internen Entwicklungsplanung und andererseits mit Blick auf die KHZG-Vorgaben möglichen Handlungsbedarf. Damit entsteht ein Zielbild, das die generische Weiterentwicklung Ihrer Einrichtung als auch die Vermeidung von Sanktionen und Abschlägen abbildet und von dem aus zielgerichtete Maßnahmen in den definierten Handlungsfeldern abgeleitet werden können.

Jährliche Evaluierung in der Funktion als berechtigter Dienstleister nach § 25 KHSFV.

Ergänzend zur Prüfung der Förderfähigkeit von Projekten und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Antragstellung muss im Zuge der Projektumsetzung jährlich die Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien geprüft und bestätigt werden.

In der Rolle als berechtigter Dienstleister gem. § 25 KHSFV stehen wir Krankenhäusern für die Überprüfung und gegebenenfalls die Bestätigung der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel im Rahmen von KHZG-Förderprojekten zur Verfügung.

Wie können wir Sie unterstützen?

Ihre Ansprechpartnerin:
Laura Goldmann
Projektmanagerin

Telefon:+49 89-215301468

E-Mail: l.goldmann@digitales-gesundheitswesen.de

Ihr Ansprechpartner:
Alonso Ortega
Vertriebsmanager Deutschland

Telefon: +49 89-215301483

E-Mail: a.ortega@digitales-gesundheitswesen.de

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