Ein kurzer Rückblick
Theoretisch müssen Ärztinnen und Ärzte seit dem 1.1.2022 verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Muster 16 für gesetzlich Versicherte als elektronische Rezepte verschreiben. Aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen wurde die deutschlandweite Einführung des E-Rezepts jedoch vom Bundesgesundheitsministerium verschoben.
Am 01.09.2022 startete die erste Einführungsphase des E-Rezepts zunächst schrittweise auf regionaler Ebene mit den Testregionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Im Herbst 2022 stiegen die Kassenärztlichen Vereinigungen dieser beiden Regionen jedoch aus der Testunterstützung aus, da die Versicherten die neue E-Rezept-App der gematik bisher kaum nutzen (können). Außerdem gab es Datenschutzbedenken gegenüber der alternativ verwendeten Lösung, bei der Ärzte E-Rezept-Codes via unverschlüsselte E-Mails an Patienten schicken.
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Updates
1. März 2023: Derzeit laufen die Vorbereitungen dafür, dass Versicherte E-Rezepte auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen können. Dieses für Mitte 2023 geplante Verfahren wird als Voraussetzung für den deutschlandweiten Start des E-Rezepts gesehen. Wie dieser im Herbst 2023 genau ablaufen soll und ab wann die E-Rezept-Pflicht für Ärztinnen und Ärzte offiziell gelten wird, ist noch offen.
9. März 2023: Im Rahmen einer neuen Digitalisierungsstrategie kündigt das Bundesgesundheitsministerium an, dass bis zum Sommer 2023 deutschlandweit die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des E-Rezepts geschaffen werden sollen und das E-Rezept ab 2024 verbindlich sein soll.
01. April 2023: Ab sofort können Ärztinnen und Ärzte erstmals Wiederholungsrezepte ausstellen. Möglich wurde dies mit dem elektronischen Rezept, das Muster 16 kann dafür nicht genutzt werden.
17. Mai 2023: Die Einlösung von E-Rezepten mit der elektronischen Gesundheitskarte rückt näher, mit der TK hat die erste große Krankenkasse das neue Verfahren umgesetzt. Für den allgemeinen Start des Verfahrens sind jedoch noch weitere Schritte notwendig.
Das funktioniert doch schon – wir klären Missverständnisse rund ums E-Rezept auf
Beim Thema E-Rezept ist trotz dieser Einführungsprobleme schon viel mehr möglich, als es auf den ersten Blick scheint. Deshalb klären wir gerne über aktuelle Unklarheiten und Missverständnisse auf:
Missverständnis Nr. 1:
Ärztinnen und Ärzte dürfen noch keine E-Rezepte ausstellen.
Doch, das dürfen sie und das können sie auch, sobald das E-Rezept-Modul in ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) installiert und freigeschaltet ist. Mittlerweile stehen für alle Systeme die notwendigen Updates bereit.
Ärztinnen und Ärzte dürfen jederzeit statt eines Muster-16-Rezepts ein E-Rezept erzeugen und einem Patienten zur Verfügung stellen. Je früher sie sich mit dem E-Rezept beschäftigen, desto besser. Es ist empfehlenswert, das E-Rezept inklusive Signatur zunächst zu erproben, z.B. anhand des Testpatienten der gematik.
Hilfreiche Tipps für Praxen zum Einstieg in das E-Rezept haben die beiden Hausärzte Dr. Moritz Eckert und Dr. Nicolas Kahl in einem Artikel zusammengestellt.
Aktuelle Online-Schulungen:
In unseren E-Rezept-Schulungen erklären wir das E-Rezept detailliert und anschaulich für Mitarbeitende in Arztpraxen und Kliniken.
Missverständnis Nr. 2:
Patientinnen und Patienten können noch keine E-Rezepte nutzen.
Doch, das können sie. Für Versicherte stehen bislang zwei Wege zur Verfügung, um ein E-Rezept in der Apotheke einzulösen: Die Nutzung der E-Rezept-App der gematik oder die Nutzung des E-Rezept-Ausdrucks von der Arztpraxis.
Die E-Rezept-App der gematik steht bereits seit längerem zur Verfügung. Allerdings benötigen Versicherte für die Registrierung in der App eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte inklusive PIN von ihrer Krankenkasse. Karten und PINs sowie Informationen zur E-Rezept-App werden bisher nur zögerlich von den Krankenkassen ausgegeben. Bei der Krankenkasse nachfragen lohnt sich.
Ersatzweise können Patientinnen und Patienten von der Arztpraxis auch einen Papierausdruck des E-Rezept-Codes erhalten und diesen in der Apotheke einlösen.
Missverständnis Nr. 3:
Apotheken können noch keine E-Rezepte verarbeiten.
Doch, das können sie. Apotheken sind bereits seit September 2022 verpflichtet, technisch und organisatorisch für die Verarbeitung von E-Rezepten vorbereitet zu sein.
Viele Apotheken sind daher schon „E-Rezept-ready“, haben aber ggf. noch keine Erfahrungen damit gesammelt. Auch hier könnte es hilfreich sein, sich als Arzt oder Ärztin mit einer bekannten Apotheke in der Umgebung zusammen zu tun, um gemeinsam das E-Rezept auszuprobieren und Probleme auf kurzem Weg zu klären.
Fazit:
Das E-Rezept läuft noch nicht in allen Einrichtungen rund und es bedarf vermutlich noch etwas Zeit, bis es überall richtig gut klappt. Doch bereits jetzt können sich die daran Beteiligten – also Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten sowie Apotheken – mit dem E-Rezept beschäftigen. Und je eher und intensiver das jetzt schon ohne Zeitdruck geschieht, desto leichter fällt hoffentlich am Ende der Umstieg auf das elektronische Rezept.