QES und elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Datensätze wie der Notfalldatensatz (NFD) oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen bei der Erzeugung bzw. Veränderung vom Arzt mit einer QES signiert werden. Die QES ist ausschließlich mithilfe des personengebundenen elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und der Eingabe der zugehörigen Signatur-PIN am eHealth-Kartenterminal möglich.

Sicherheitsanforderungen

Für die QES gelten strenge Sicherheitsauflagen nach der eIDAS-Verordnung bzw. dem deutschen eIDAS-Durchführungsgesetz:


Vorteile der QES

Der Vorteil für Behandelnde genauso wie für Behandelte: Mit der QES wird eine wichtige Voraussetzung für die sichere Verwendung und Übertragung medizinischer Daten – im Notfall, in Praxis oder Klinik oder in der Apotheke – geschaffen. Die QES wird integraler Bestandteil aller weiteren TI-Anwendungen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Nutzung der QES ist die Anbindung der Einrichtung an die Telematikinfrastruktur.

Für die Anschaffung und Installation der benötigten Software und Geräte sowie für die Kosten, die für den Betrieb anfallen, werden Ärzte und Krankenhäuser vergütet, ebenso auch Apotheken.

Aktueller Status (April 2023)

Einführung der QES in Praxen

Einführung der QES in Kliniken


eHBA-Anleitung für Klinikärzte

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