Bisher wurden die Informationen der Krankenakten hauptsächlich von Arztpraxen, Krankenhäusern und Krankenversicherungen verwaltet. Mit der ePA sollen nun die Versicherten selbst in die Lage versetzt werden, den Überblick und die Kontrolle über die eigene Akte zu bekommen.

Jeder gesetzlich Versicherte kann sich von seiner Krankenkasse eine ePA anlegen lassen, diese durch seine Ärzte befüllen lassen oder auch eigene Dokumente darin speichern.

Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, wie bisher auch relevante medizinische Informationen über einen Patienten zur Kenntnis zu nehmen, nur eben jetzt aus der ePA und nicht mehr aus Erzählungen des Patienten oder aus mitgebrachten Papierdokumenten. Sie müssen außerdem Daten aus der aktuellen Behandlung in die ePA eines Versicherten hochladen, wenn dieser das möchte.

Zugriff auf die ePA

Anders als bei den TI-Anwendungen Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan werden die Daten der ePA nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert, sondern auf einem zentralen Server.

Die eGK spielt aber dennoch eine wichtige Rolle: Der Versicherte kann seine ePA selbst über eine App im Smartphone verwalten oder – wenn er das nicht möchte oder kann – vor Ort in einer medizinischen Einrichtung verwalten lassen. Mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte und der entsprechenden PIN kann er einer medizinischen Einrichtung Zugriff auf alle oder nur bestimmte Daten seiner ePA gewähren.

Ärztinnen, Apotheker oder auch weiteres Gesundheitspersonal können also nur nach eindeutiger Bestätigung durch den Patienten oder die Patientin auf die Akte zugreifen – ein Zugriff durch den Betreiber ist ausgeschlossen.

Vorteile der ePA

Die Vorteile der elektronischen Gesundheitsakte sind sowohl auf Patientenseite als auch für Leistungserbringer zahlreich. Eingespeiste Daten lassen sich automatisch aktualisieren, so dass alle behandelnden und berechtigten Ärztinnen und Ärzte sowie die Patientinnen und Patienten selbst zu jeder Zeit Zugriff auf aktuelle Informationen haben.

Diese sektoren- und fallübergreifende Dokumentation ermöglicht idealerweise eine lückenlose Behandlungshistorie, die Doppeluntersuchungen vermeiden hilft, Zeit spart und im Idealfall den Behandlungsprozess von der Diagnose bis zur Therapie verbessert.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist die Anbindung der medizinischen Einrichtung an die Telematikinfrastruktur.

Für die Anschaffung und Installation der benötigten Software und Geräte sowie für die Kosten, die für den Betrieb anfallen, werden Ärzte und Krankenhäuser vergütet.

Aktueller Status (April 2023)

Einführung der elektronischen Patientenakte in Praxen


PVS-Liste

Einführung der elektronischen Patientenakte in Kliniken


KIS-Liste


Ausblick

 

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