NFDM: Zwei Datensätze

Das Notfalldatenmanagement besteht aus zwei Datensätzen, die von Ärzten auf Wunsch des Patienten angelegt werden müssen:

Der Notfalldatensatz (NFD) enthält wichtige medizinische Informationen zum Patienten, wie z.B. Medikationen, Operationen, chronische Erkrankungen oder Allergien.

Der sog. Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) beinhaltet Hinweise auf das Vorhandensein bzw. den Ablageort wichtiger Papierdokumente, wie z.B. eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung.

Zugriff auf die Notfalldaten

Der Zugriff auf die Informationen des NFDM auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist prinzipiell durch eine PIN des Versicherten geschützt, im Notfall ist zum Auslesen durch medizinisches Personal jedoch keine PIN-Eingabe nötig.

Änderungen am Notfalldatensatz müssen durch Ärzte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) freigegeben werden. Dazu ist die Verwendung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) und die Eingabe der dazugehörigen PIN erforderlich.

Vorteile des NFDM

Das Notfalldatenmanagement (NFDM) bringt Vorteile für Ärzte, Notfallteams und  Patienten mit sich. Bei Notarzteinsätzen kann die präklinische Versorgung durch den Rettungsdienst auf Grundlage  der abgerufenen Notfalldaten erfolgen.

Auch bei einer ungeplanten Patientenaufnahme in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder einer ungeplanten Notfallversorgung im ambulanten Versorgungssektor können die gespeicherten Notfalldaten Diagnosen beschleunigen, Fehlbehandlungen und -medikationen verhindern und so letztlich Leben retten.

Es wird zudem wahrscheinlicher, dass die persönlichen Wünsche der Patienten auch im Notfall eingehalten und Angehörige informiert werden.

Voraussetzungen

Für das NFDM ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur Voraussetzung, außerdem ein elektronischer Heilberufsausweis für die Durchführung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES).

Für die Anschaffung und Installation der benötigten Software und Geräte sowie für die Kosten, die für den Betrieb anfallen, werden Ärzte und Krankenhäuser vergütet.

Aktueller Status (April 2023)

Einführung des Notfalldatenmanagements (NFDM) in Praxen


PVS-Liste

Einführung des Notfalldatenmanagements (NFDM) in Kliniken


KIS-Liste

Ausblick

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