Der eMP ist die digitale Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Seit 2016 haben Patientinnen und Patienten unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf den BMP, der Angaben zu verschreibungspflichtigen Medikamenten enthält, samt Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund und sonstigen Hinweisen zur Einnahme. Den bundeseinheitlichen Medikationsplan gibt es für den Patienten in Papierform.
Vom BMP zum eMP
Beim elektronischen Medikationsplan werden diese Medikationsdaten und weitere Informationen, wie z.B. früher eingenommene Arzneimittel oder Kommentare von Ärzten, auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten gespeichert, wenn dieser das möchte. Ebenso ist es aber auch möglich, auf Wunsch des Patienten die Daten auszudrucken oder als Kopien in dessen elektronische Patientenakte (ePA) hochzuladen.
Ein Unterschied zum bisherigen Umgang mit dem BMP: Während bisher die Hausärztin oder der für die Koordination der Medikation verantwortliche Facharzt für die Aktualisierung des Medikationsplans zuständig war, sind beim elektronischen Medikationsplan auch andere Fachärztinnen oder Apotheker zur Aktualisierung der Daten verpflichtet – jedenfalls dann, wenn der Patient oder die Patientin den Zugriff gewährt.
Vorteile des eMP
Der Nutzen für Patientinnen und Patienten lässt sich aus den Vorteilen des bereits existierenden bundeseinheitlichen Medikationsplans ableiten: Es können schädliche Wechselwirkungen vermieden werden. Mediziner in Kliniken, Hausärztinnen, Fachärzte oder Apothekerinnen können auf einen Blick sehen, welche Medikamente in welcher Dosis verordnet wurden.
Die Gefahr von Falschinformationen verringert sich, da sich Ärztinnen und Apotheker nicht mehr auf die Erinnerung des Patienten verlassen müssen. Gerade bei der Einnahme mehrerer Medikamente oder bei erhöhter Vergesslichkeit kann es sonst schnell zu Fehleinnahmen oder Doppelmedikation kommen.
Durch die Speicherung des Medikationsplans auf der eGK sind zudem die Daten bei jedem Arzt- oder Apothekenbesuch verfügbar.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung des eMP ist eine Anbindung der Einrichtung an die Telematikinfrastruktur und die Beschaffung der notwendigen Geräte, Karten und Software.
Die Kosten für TI-Ausstattung und den TI-Betrieb werden nach festgelegten Pauschalen erstattet.
Aktueller Status (April 2023)
Einführung des elektronischen Medikationsplans (eMP) in Praxen
- Der eMP ist eine freiwillige TI-Anwendung. Eine Sanktionierung bei Nichtanwendung existiert nicht, allerdings ist der Medikationsplan optionaler Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA).
- Die meisten Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) stellen den Praxen bereits eMP-Softwaremodule zur Verfügung.
- Der Nutzungsgrad ist noch niedrig.
- Sinnvoll ist die Klärung einer praxisinternen Standardprozedur – sowohl für Patienten, die bereits über einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) verfügen, als auch für Patienten, die keinen BMP haben.
Einführung des elektronischen Medikationsplans (eMP) in Kliniken
- Der eMP ist eine freiwillige TI-Anwendung. Eine Sanktionierung bei Nichtnutzung der Funktion gibt es nicht, allerdings ist der Medikationsplan optionaler Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA).
- Mehrere Anbieter von Klinikinformationssystemen (KIS) können den Krankenhäusern noch keine funktionierenden eMP-Softwaremodule zur Verfügung stellen.
- Eine wesentliche Herausforderung besteht für die Krankenhäuser in der prozessualen Klärung: Sofern ein eMP in das KIS übernommen wurde, muss bei Verlassen der Klinik ein aktualisierter eMP auf der elektronischen Gesundheitskarte existieren.
Ausblick
- Im Zuge der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur ist vorgesehen, zusätzlich zur eGK weitere digitale Identitäten anzubieten, die ein Versicherter wahlweise anstatt der eGK nutzen kann. Die grundlegenden Funktionen – Identifizierung und Datenspeicherung – wären dann nicht mehr zwangsläufig nicht mehr an die Karte gebunden.
- Damit verbunden wäre auch ein Entfall der Speicherung des elektronischen Medikationsplans auf der elektronischen Gesundheitskarte.
- Für die Verwaltung des eMP soll ab 2024 eine Online-Anwendung zur Verfügung stehen.