Die Versichertenstammdaten, d.h. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversicherungsnummer und -status, waren auch bisher auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. Diese Stammdaten auf der eGK wurden vor Einführung der Telematikinfrastruktur in der medizinischen Einrichtung ausschließlich abgerufen.

Eine Datenänderung – wie z.B. eine neue Adresse – musste der Versicherung gemeldet werden, damit diese dann eine neue Karte ausstellt und zuschickt. Eine Aktualisierung der Daten auf der Karte war nicht möglich.

Online-Abgleich mit der Krankenkasse

Nach der Anbindung einer medizinischen Einrichtung an die TI und damit dem Start des VSDM werden die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Stammdaten beim Einlesen an das Rechenzentrum der Krankenkasse übermittelt und mit den dort vorliegenden Informationen verglichen.

Bei Bedarf können die Daten auf der Karte aktualisiert und in das lokale Verwaltungssystem übernommen werden. Dieser Vorgang muss bei gesetzlich versicherten Patienten bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchgeführt werden.

Vorteile des VSDM

Vorteile ergeben sich in erster Linie für die Krankenkassen. Liegen in den dortigen Rechenzentren aktuellere Informationen vor, können die Daten auf der Karte aktualisiert werden. Für die Kassen entfällt damit die Notwendigkeit der Produktion und des Versands neuer Karten.

Gleichzeitig ermöglicht der Datenabgleich eine Prüfung des Versicherungsstatus und erschwert die Inanspruchnahme von Leistungen durch nicht berechtigte Personen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Datenaustausch ist der Anschluss der medizinischen Einrichtung an die Telematikinfrastruktur, der mit technischem und organisatorischem Aufwand verbunden ist.

Das Beschreiben der Karten mit neuen Daten im Zusammenhang mit dem VSDM sowie weiteren TI-Anwendungen, bei denen Daten auf den Gesundheitskarten gespeichert werden können (elektronischer Medikationsplan, Notfalldatenmanagement), ist ein Grund für die Notwendigkeit des Austauschs der zuvor genutzten Kartenlesegeräte gegen E-Health-Kartenterminals. Die alten Geräte sind nicht dazu in der Lage, Daten auf Gesundheitskarten zu „schreiben“.

Die Kosten für TI-Ausstattung und den TI-Betrieb werden nach festgelegten Pauschalen erstattet.

Aktueller Status (April 2023)

Einführung des VSDM in Praxen

Einführung des VSDM in Krankenhäusern

Ausblick

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